Schildkröte gefunden – und nun?

Von Ines Kosin

Die meisten, denen eine Schildkröte zuläuft, freuen sich über das Fundtier. Oft werden schon beim ersten Anblick Pläne geschmiedet, wie man sie halten sollte, was sie braucht, wie man ihr ein schönes Leben bieten kann. Beim Fund machen sich viele keine Gedanken über die Herkunft oder gehen davon aus, dass sie ausgesetzt wurden. Sie freuen sich, dass sie der Schildkröte nun ein schönes Zuhause geben können.fund1
Wer sie nicht selber behalten möchte oder kann und den Besitzer sucht, kennt die typische Reaktion auf die Fundanzeige. Oft folgen auf die Frage nach dem Besitzer Antworten wie „Wenn du den Besitzer nicht findest, nehme ich sie gerne.“
Manchmal hört oder liest man sogar, dass man solch Exemplare öfters sieht und sie heimisch sind, es wird dann empfohlen, sie wieder auszusetzen. Bei uns ist aber lediglich die Europäische Sumpfschildkröte heimisch. Alle anderen Arten sollten nicht ausgesetzt werden.

Doch neben der Freude an dem Tier muss man sich erst einmal der Sachlage bewusst werden. Tiere auszusetzen ist –ganz klar- verboten. Aber auch das einfache Behalten ist nicht erlaubt. Die Schildkröte ist Eigentum eines anderen Halters und somit darf man sie nicht einfach behalten. Sie gehört dem Finder nicht.
Die Idee, eine gefundene Schildkröte weiter zu verkaufen, sollte man sich schnell wieder aus dem Kopf schlagen. Denn der Kauf und Verkauf von Schildkröten ohne Papiere ist verboten und kann mit einem Bußgeld sowie Beschlagnahmung der Schildkröte geahndet werden.
Auch aus menschlicher Sicht wäre es fair, wenn man sich nach dem Halter umschaut. Entlaufene Tiere werden meist vermisst und man würde dem Halter eine riesige Freude machen, wenn er seinen Liebling wieder zurück hat. Gerade weibliche Tiere oder Schlüpflinge sind vom bewussten Aussetzen kaum betroffen. Tierheime, Tierärzte, Zoofachgeschäfte, Auffangstationen, Facebook Gruppen und Schwarze Bretter sowie Zeitungsannoncen sind hier oft die Anlaufstellen, um nach vermissten Tieren oder dessen Halter zu suchen.

Wir haben aber auch das Washingtoner Artenschutzeinkommen, worauf wir achten müssen. Griechische Landschildkröten, Maurische Landschildkröten und Breitrandschildkröten müssen gemeldet sein und Papiere haben. Die Haltung von artgeschützten Tieren ohne Papiere ist nur in Zustimmung mit der zuständigen Behörde mit Sitz in der EU gestattet. Wer eine Schildkröte findet, muss sie bei der für sein Bundesland zuständigen Behörde anmelden und sendet am besten gleich Fotos mit. So kann der Besitzer ggf. ermittelt werden.
Wer seine Schildkröte vermisst, wird sie dort als vermisst melden.
Wenn sich nach Ablauf einer Zeit, die die Behörde fest legt, kein Halter findet, kann dem Halter ein Überlassungsvertrag ausgestellt werden. Mit diesem Vertrag darf er die Schildkröte behalten und pflegen, sie allerdings nicht wieder vermarkten. Für ein neues Zuhause muss man sich wieder die Zustimmung der Behörde einholen.
Wer bereits eine Schildkröte hat, sollte die Fundschildkröte nicht einfach in seinen Bestand setzen sondern unbedingt die Quarantäne einhalten. Denn man kennt ja keine Vorgeschichte und kann viele Krankheiten (z.B. Herpesvirustest, Mykroplasmen und organische Erkrankungen) nur über eine Blutabnahme heraus finden. Bei ansteckenden Krankheiten sollte deshalb die Schildkröte erst behandelt werden, ehe sie zum vorhandenen Bestand gesetzt wird.
Wer die Schildkröte nicht behalten möchte, kann sie in einer Reptilienauffangstation abgeben oder einen Halter darum bitten, sie aufzunehmen. Er würde dann vorab Kontakt mit der Behörde aufnehmen. Tierheime sind oft nicht auf die Haltung von Landschildkröten ausgelegt und können sie nicht artgerecht unterbringen.

Schildkröte vermisst

Plötzlich ist die Schildkröte weg und es gehen die schlimmsten Geschichten mit einem durch. Bestimmt ist sie irgendwo durch gekommen. Oder jemand hat sie gestohlen. Doch um vorweg zu beruhigen: Ganz oft tauchen Schildkröten wieder auf. Sie sind wahre Versteckkünstler. Oft verstecken sie sich so gut, dass man sie einfach nicht findet. Am nächsten oder übernächsten Tag krabbeln sie dann wieder im Gehege rum, als sei nichts gewesen. Wer also den Ausbruch ausschließen kann, sollte das Gehege gründlich durchsuchen. Insbesondere an lockeren Stellen gut versteckt graben sie sich ein, sie lieben Wurzelgeflechte, Sträucher oder Grassoden. Sie graben sich ein oder sind so gut getarnt, dass man sie nicht findet.fund2
Aber Schildkröten sind auch wahre Kletterkünstler. Wenn keine Lücke auf Höhe des Bodens als Schlupfloch infrage kommt, können sie wunderbar eine Begrenzung überklettern, wenn Artgenossen als „Hilfe“ dienten, die Begrenzung zu flach ist, rau ist (z.B. Pflanzsteine) oder wenn Pflanzen als Kletterhilfe genutzt werden konnten.
Hilfreich ist es, wenn man die Nachbarn schon vor dem Entlaufen über die Haltung der Tiere informiert. Sollte die Schildkröte dorthin entlaufen, wissen sie sofort, wo sie hin gehört.
Vermisste Schildkröten kann man über Schwarze Bretter und Facebookgruppen (örtlich bezogen) gut suchen. Man kann außerdem Vermisstenanzeigen in Zoofachgeschäften und bei Tierärzten aufhängen. Bei Tierheimen und Auffangstationen kann man seine Telefonnummer hinterlassen.
Auch das Amt zu informieren ist sinnvoll, falls ein Kenner die Schildkröte findet und dort anmeldet bzw. den Fund meldet, so kann die Behörde den Besitzer ermitteln.
Vorbeugend sollte das Gehege gut abgesichert sein. Es dürfen keine Schlupflöcher vorhanden sein und raue Abgrenzungen oben mit einem Brett o.ä. nach innen überstehend abgedeckt werden. Die Abgrenzung sollte so hoch sein, dass Artgenossen keine Kletterhilfe sein können. Höhere Pflanzen sollten nicht an der Gehegebegrenzung sondern im Gehegeinneren angepflanzt werden.

Text und Fotos: Ines Kosin, www.griechische-landschildkroeten.de. Alle Rechte bei der Autorin

6 Kommentare


  1. Guten Morgen
    Ich habe gestern eine Schildkröte auf der Strasse gefunden,
    Habe sie in ein Beet gesetzt . Sie hat etwas Löwenzahn gefressen und sich eingegraben.
    Jetzt am Morgen danach ist sie noch immer eingegraben und rührt sich nicht .
    Was tun?
    Zweimal war ich nachsehen ob jemand irgendwo einen Zettel auf gehängt hat und das Tier vermisst .


  2. Ach ja, und natürlich ist der Herpesvirustest keine Krankheit.


  3. > Man ist sogar verpflichtet den Fund dort anzuzeigen,

    Stimmt, sonst macht man sich wegen Unterschlagung einer Fundsache strafbar. Außerdem hat die Kommune, auf deren Gemarkung das Tier aufgefunden wurde, das Recht zu bestimmen, wo es während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten unterzubringen ist. Da die Unterbringung im Tierheim für sie aber relativ teuer ist, ist sie meistens froh, wenn der Finder die Pflege solange kostenlos übernimmt. Innerhalb dieser Zeit kann der Eigentümer das Tier aber jederzeit zurückfordern. Das sollte man den Findern unbedingt klar machen, bevor sie sich in Ausgaben für die Unterbringung stürzen.

    Übrigens muss sich der Finder eines artgeschützen Tieres nur dann an die Artenschutzbehörde wenden, wenn er das Tier (vorübergehend) bei sich aufnimmt. Gibt er es dagegen sofort bei der Gemeinde bzw. im Tierheim ab, braucht er es NICHT beim Artenschutz zu melden. Möchte er es aber über die Aufbewahrungsfrist hinaus behalten, muss er das nicht nur melden, sondern sogar eine Genehmigung dafür einholen. Nach Ablauf der 6 monatigen Aufbewahrungsfrist gehen Tiere eigentlich – wie andere Fundsachen auch – in das Eigentum des Finders über, egal ob man sie zu Hause behält oder abgegeben hatte, es sei denn man hat von vorneherein darauf verzichtet. Bei artgeschützen Tieren kommt allerdings die Besonderheit dazu, dass man an ihnen ohne Zuchtbeleg oder Importnachweis kein Eigentum erwerben kann. Sie gehen deshalb in das Eigentum des Landes über und werden dem Finder höchstens „überlassen“, d.h. er darf sie halten, aber nicht ohne Erlaubnis der Behörde weitergeben. In manchen deutschen Bundesländern soll man artgeschützte Fundtiere allerdings überhaupt nicht behalten dürfen. Dort werden sie wohl grundsätzlich beschlagnahmt und in öffentlichen Einrichtungen untergebracht.


  4. Nur, um das klarzustellen, im folgenden Satz fehlt ein „müssen“ da wo ich Punkte gemacht hab:
    „Es dürfen keine Schlupflöcher vorhanden sein und raue Abgrenzungen … oben mit einem Brett o.ä. nach innen überstehend abgedeckt werden.“


  5. Was mich jedoch jedes Mal sauer aufstoßen lässt ist, dass die Frage nach Papieren und den gesetzlichen Bestimmungen (die sind schon auch wichtig, keine Frag) vor denen der Pflege gestellt werden.
    Wenn eine Schildkröte gefunden wird so sollte die Versorgung des Tieres IMMER an erster Stelle stehen. Erst wenn das Tier versorgt ist, dann beginnt die Suche nach dem Besitzer und den gesetzlichen Regelungen.
    Was ich da oft in so manchen Foren zu lesen bekomm lässt mir die Haare zu Berge stehen. Da fragt jemand, der meist keine Ahnung von diesen Tieren hat, was er denn jetzt machen soll und er bekommt immer nur von „gesetzlichen Bestimmungen“ und „sich strafbar machen“ und „er darf nicht behalten“ zu lesen. Mich wundert es da nicht, dass der Fragesteller so schnell wie möglich wieder aus dem Forum verschwindet, das Tier womöglich wieder weiter ziehen lässt um sich ja bloß nicht strafbar zu machen.
    Ich halte die vorrübergehende Unterbringung sollte an erster Stelle stehen, http://christinedworschak.wix.com/griechen#!gefundenvermisst/csc3 Erst dann sollte man sich mit dem Amt in Verbindung setzen, das einen die weiteren Schritte erklärt.


  6. Eine Anlaufstelle fehlt noch: Das Fundbüro. Auch wenn es komisch klingt, es ist tatsächlich so: eine Fundschildkröte ist eine Fund-SACHE(!) Man ist sogar verpflichtet den Fund dort anzuzeigen, so die Info meiner Sachbearbeiterin in der Naturschutzbehörde.

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