Bereits im September veröffentlichte die Bundestierärztekammer eine Stellungnahme zur Wildtierhaltung in Privathand. Da dieses Thema durchaus auch die Haltung von Schildkröten betrifft, möchten wir Ihnen diese Stellungnahme hier wiedergeben:
Vor dem Hintergrund der Absichtserklärungen zum Handel und zur privaten Haltung von exotischen und Wildtieren im Vertrag der Koalition von CDU, CSU und SPD vom 14. Dezember 2013
schlägt die Bundestierärztekammer vor, bei künftigen Regelungen insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:
Tierschutz ist unteilbar. Deshalb kann es keinen ethisch begründbaren oder biologisch vorgegebenen Unterschied bezüglich des Tierschutzes bei domestizierten Tierarten gegenüber Wildtieren geben.
Der beste Schutz für Tiere entsteht dadurch, dass Tierhalterinnen und Tierhalter über gute Kenntnisse zu den Bedürfnissen der von ihnen gehaltenen Tierarten verfügen, in Kombination mit
geeigneten Haltungseinrichtungen, Futtermitteln und Zubehör.
Die BTK schließt sich dem Ansinnen der großen Koalition für ein generelles Handels- und Haltungsverbots für exotische bzw. Wildtiere in Privathand nicht an, sondern fordert• die Einführung von verbindlichen Sachkundenachweisen, die vor dem Erwerb eines exotischen oder Wildtieres vorgelegt werden müssen. Ein solcher Sachkundenachweis sollte mehrstufig gestaltet werden und Kenntnisse zu einer einzelnen Tierart bzw. für eine ganze Wirbeltierklasse umfassen;
• die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Haltungseinrichtungen und Zubehör;
• die Etablierung speziell fachkundiger Tierärztinnen und Tierärzte zur Unterstützung der amtlichen Überwachung, wobei insbesondere tierbezogene Kriterien bei der Beurteilung von Tierhaltungen mit exotischen und Wildtieren herangezogen werden sollten.
Berlin, den 19. September 2014
Die Stellungnahme kann im Original-Schriftbild hier heruntergeladen werden:
Stellungnahme-BTK-Wildtierhaltung in Privathand-2014-1
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Guter Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe jedoch, dass es nicht zu allgemein oder zu streng ablaufen würde, falls es sich durchsetzt. Ein Schildkrötenhalter braucht nicht die gesamte Terraristik (wie es im Sachkundenachweis gefordert wird) wissen, das ist viel zu viel und das eigentliche Wissen um die einzelne Art geht verloren, da es zu grob zusammen gefasst wird.