Eine weitere Bitte um Hilfe erreichte uns heute Nachmittag:
ACHTUNG EILMELDUNG WICHTIG!!! Wir bitten um Eure Mithilfe und Unterstützung!!! Liebe Schildkrötenfreunde,
Betty
am 05. Oktober 2013 ist einem Vereinsmitglied von uns aus dem Landkreis Kitzingen zwei sehr seltene Seychellen Riesenschildkröten aus dessen Grundstück entwendet worden. Die Kenner der „Szene“ wissen um den Wert und den besonderen Haltungsbedingungen dieser Tiere. Wir weisen Kaufinteressenten darauf hin, dass diese beiden Tiere mit der Importschein ist IM 1208-822/06 bei der Polizeidienstelle Kitzingen am 06. Oktober als gestohlen gemeldet wurden. Die beiden Tiere sind von 2004, „Erni“ wiegt 25,5 kg mit einer Panzerlänge von ca. 61 cm und „Betty“ hat ein Gewicht von 18,1 kg und eine Panzerlänge von ca. 47 cm. Wir bitten alle Tierliebhaber um Mithilfe: Sollten Euch diese Tiere angeboten werden oder habt Ihr Informationen über den Verbleib dieser seltenen Schildkröten könnt Ihr die Polizeidienstelle Kitzingen 09321/14 10 oder uns per E-Mail unter info@landschildkroeten-auffangstation-kitzingen.de oder 0160/96 96 70 86 kontaktieren. Wir behandeln Eure Informationen gerne auch anonym. Für sachdienliche Hinweise die zum Auffinden der Tiere führen, setzten wir eine Belohnung von 200 € aus.
Erni
Das Team der Landschildkröten Auffangstation Kitzingen e.V.
Einmal mehr möchten wir Sie an dieser Stelle um Ihre Mithilfe und Ihre Aufmerksamkeit bitten. Vielen Dank.
Und weiter: Kaufen Sie NIEMALS Schildkröten zweifelhafter Herkunft oder gar ohne oder mit fragwürdigen Papieren und Herkunftsnachweis. Bitte bedenken Sie immer das geltende bürgerliche Recht beim Ankauf gestohlener Sachen/Tiere. Denn letztlich sind Sie der Dumme, wenn der rechtmäßige Eigentümer oder die Polizei plötzlich vor der Tür stehen. Dann gilt entweder:
Gutgläubiger Erwerb Wer beim Ankauf der Schildkröten von ihrem Diebstahl nichts wusste, hat trotzdem kein Eigentum an den Tieren erworben. § 935 BGB regelt, dass man an abhanden gekommenden Sachen kein Eigentum gutgläubig erwerben kann. Der Käufer muss die Tiere herausgeben – ohne dass er dafür vom richtigen Eigentümer Ersatz bekommt. Der gutgläubige Käufer kann aber versuchen gegen den Verkäufer (der nicht der Dieb sein muss) vorzugehen, wenn dieser vom Diebstahl wusste, dann besteht ein Schadenersatzanspruch, zudem kann wegen arglistiger Täuschung der Vertrag angefochten werden. Dem rechtmäßigen Eigentümer wird es im Zweifelsfall sehr leicht fallen, nachzuweisen, dass die Tiere zuvor in seinem Besitz waren und auch dorthin gehören.
Bösgläubiger Erwerb Wer sogar wusste, dass die Tiere, die er erworben hat, zuvor gestohlen wurden, der wird nicht nur nicht Eigentümer und muss sie herausgeben, sondern hat auch eine Straftat begangen und zwar eine Hehlerei. Grundsätzlich muss die Staatsanwaltschaft dann zwar den Vorsatz nachweisen, allerdings können dafür auch diverse Umstände sprechen, wie zum Beispiel ein völllig unter dem Marktwert liegenden Preis und fehlende Papiere/Herkunftsnachweise, ggf. auch eine breite nachweisbare Berichterstattung über den Diebstahl in den Medien.
Hallo Ich habe mir Aldabraschildkröden gekauft sind 2 jahre alt nur gibt es wennig die erfahrung haben eigentlich kenne ich keinen frage wie haltet ihr eure und wie macht ihr das im winter habt ihr mir eine adresse Bay Sylvia
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Hallo
Ich habe mir Aldabraschildkröden gekauft
sind 2 jahre alt nur gibt es wennig die erfahrung haben eigentlich kenne ich keinen
frage wie haltet ihr eure und wie macht ihr das im winter
habt ihr mir eine adresse Bay Sylvia
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