Nachgefragt beim Tierarzt: Legenot
Veröffentlicht am | 15. Mai, 2012 | 2 Kommentare
Legenot gehört zu den häufigsten Problem bei der Schildkrötenhaltung und Zucht. Wir befragten Tierärztin Dr. med vet. Natalie Steidele zum Thema:
1. Was ist eine Legenot und wodurch entsteht sie?
Eine Legenot bzw. ein Eiverhalten entsteht dann, wenn eine Schildkröte ihre Eier – aus welchen Gründen auch immer – nicht legen kann oder legen will. Viele Ursachen kann ein verantwortungsvoller Besitzer im Vorhinein vermeiden, indem er seine Tiere art- und verhaltensgerecht unterbringt. Mögliche Gründe sind beispielsweise eine unpassende Vergesellschaftung, Stress (durch Männchen, durch den Besitzer), Nähr- und Mineralstoffmangel, Fehlen eines adäquaten Legeplatzes oder Konkurrenz mit anderen Weibchen um einen Eiablageplatz sowie ganz allgemein suboptimale Haltungsbedingungen. Selten kommt es auch vor, dass Eier tatsächlich deformiert oder relativ zu groß für das legende Weibchen sind, so dass die Tiere nicht in der Lage sind, diese abzulegen. Auch akute und chronische Erkrankungen können sich in einer Legenot äußern.
2. Woran erkenne ich, ob meine Schildkröten eventuell unter Legenot leiden?
Diese Frage ist gar nicht leicht zu beantworten, da eine Legenot ganz viele verschiedene Symptome haben kann. Wichtig ist zu bedenken, dass auch weibliche Schildkröten ohne männliches Partnertier regelmäßig Eier legen, also auch Einzeltiere einen Eiablageplatz benötigen.
Dies wird oft gerade bei Wasserschildkröten vernachlässigt.
Eine Schildkröte hat in den allermeisten Fällen nicht „plötzlich“ eine Legenot, sondern kündigt diese schon Tage, manchmal Wochen vorher an, indem sie unruhiger oder apathischer ist als sonst, erfolglose Grabversuche macht, einen geeigneten Eiablageplatz sucht etc. Findet das Tier in diesem Stadium keinen geeigneten Legeplatz oder wird ständig gestresst bzw. befindet es sich in einem schlechten Gesundheitszustand, kann es zum Eiverhalten und somit später zur Legenot kommen.
3. Welche Maßnahmen sollte ich sofort ergreifen?
So vielfältig wie die Gründe für eine Legenot sind, so vielfältig sind auch die Maßnahmen, die der Besitzer ergreifen kann. Eine Selbstreflektion in Hinblick auf die eigene Haltung schadet hier sicherlich nicht. Wird nichts verbesserungswürdiges gefunden und das Tier vermeidet weiterhin eine Eiablage, sind die nächsten Schritte durch einen Anruf bei einem reptilienkundigen Tierarzt abzuklären. In keinem Fall sollten Medikamente ohne vorherige Rücksprache durch den Tierarzt gegeben werden, da diese großen Schaden anrichten können.
4. Wie dringend ist ein Tierarztbesuch?
Die Dringlichkeit eines Tierarztbesuches hängt von Fall zu Fall ab. Am besten klärt man die Notwendigkeit eines Besuchs telefonisch mit seinem Tierarzt ab, hier hilft dem Tierarzt vor allem ein ausführlicher Vorbericht (seit wann verhält sich das Tier anders, wie äußert sich dieses Verhalten, gab es Grabversuche, wie wird das Tier gehalten, hat das Tier bereits erfolgreiche Eiablagen hinter sich, etc.).
5. Wie wird eine Legenot vom Tierarzt festgestellt?
Der Tierarzt kann zunächst ein Röntgenbild anfertigen, um ersteinmal festzustellen, ob das Tier überhaupt ein Gelege angebildet hat. Auf einem Röntgenbild lassen sich auch die Qualität und Menge der Eier beurteilen. Eine Trächtigkeit ist nicht mit einer Legenot gleichzusetzen, das pure Vorhandensein von Eiern ist also noch nicht als krankhafter Zustand zu sehen.
Vor allem der Vorbericht des Besitzers und der Allgemeinzustand der Patientin sowie eine gründliche Allgemeinuntersuchung geben zusammen mit dem Röntgenbild Hinweise auf eine Legenot.
6. Wie behandelt der Tierarzt und wie sind die Aussichten auf Erfolg?
Das weitere Vorgehen hängt auch hier wieder vom Einzeltier ab.Je nach Zustand der Schildkröte macht es Sinn, ihr zunächst Zeit und vor allem Ruhe zu geben, die Eier selbst abzulegen oder das Tier mittels Medikamenten zur Eiablage zu bewegen. Als ultima ratio kann eine Operation notwendig werden. Auf gar keinen Fall sollte der Tierbesitzer selbst ohne tierärztliche Anweisung irgendwelche Medikamente (auch kein Oxytocin!!!) verabreichen. Medikamentengaben ohne vorhergehende Diagnose können zu schwerwiegenden Schäden bis hin zum Tod des Tieres führen!
7. Hat es Sinn, die Eier zu bebrüten, wenn die Eiablage künstlich ausgelöst wurde?
Den Versuch, die Eier trotz künstlicher Eiablage oder Operation zu inkubieren ist es auf alle Fälle wert, oft schlüpfen trotzdem Jungtiere.
8. Was kann ich tun, um es nicht zu einer Legenot kommen zu lassen?
Eigentlich ist das ganz einfach: die Tiere art- und verhaltensgerecht halten!
Doch so einfach wie sich das anhört ist es oft nicht. Wichtige Parameter für eine gute Haltung sind unter anderem Vergesellschaftung, Fütterung, Überwinterung, Parasitenmanagement, etc.

Legenot im Röntgenbild. Das Foto wurde freundlicherweise von Nathalie Steidele zur Verfügung gestellt.
9. Können Schildkröten, die eine Legenot hatten, später noch Eier legen?
Prinzipiell ja, muss eine Legenot allerdings operativ entfernt werden, macht es zumeist Sinn, die Schildkröte gleich kastrieren zu lassen, da nach einer Operation das Risiko groß ist, dass es bei nachfolgenden Eiablagen zu Problemen kommt.
Spätestens nach einer behandelten Legenot sollte aber jeder nochmals kritisch seine Schildkrötenhaltung reflektieren und versuchen, den Grund für die entstandene Legenot abzustellen. Ansonsten läuft man Gefahr, die nächste Eiablage wieder beim Tierarzt anstatt im eigenen Garten zu erleben.
Dr. med. vet Natalie Steidele
Mail: info@reptilien-und-co.de
Bitte beachten Sie: Die Serie “Nachgefragt beim Tierarzt” ersetzt nicht die tierärztliche Beratung, vor allem nicht bei einer Erkrankung der Tiere. Sie soll nur allgemeine Informationen zu Schildkrötenerkrankungen liefern, damit Halter diese frühzeitig erkennen können und wissen, wie sie sinnvollerweise reagieren können. Die Fragebögen werden von unterschiedlichen Tierärzten ausgefüllt und spiegeln ggf. unterschiedliche Erfahrungen und Behandlungsansätze wider.
Suchbegriffe: Legenot > Legeplatz > Operation > Stress > Tierarzt > Vergesellschaftung
Machen Sie mit bei der Umfrage zur Entstehung von Sepsis oder Erkrankungen bei Landschildkröten im Zusammenhang mit der Überwinterungmethode
Veröffentlicht am | 13. Mai, 2012 | 3 Kommentare
Sepsis, posthibernale Anorexie, Verletzungen, Tod…
Viele Schildkrötenhalter haben Angst vor der Überwinterung, vor allem Einsteiger. Zu groß ist die Sorge, die Tiere seien nicht richtig vorbereitet, zu groß die Angst, während oder direkt nach der Winterstarre Tiere zu verlieren.
Aber auch erfahrene Halter berichten von Erkrankungen ihrer Tiere während oder nach der Winterstarre – manchmal auch von dramatischen Ausfällen. Erst vor kurzem stand in einem Schildkrötenforum folgender Fall zur Diskussion: Eine Halterin berichtete, dass nach der Winterstarre innerhalb kürzester Zeit alle ihre Nachzuchten des Vorjahres eines nach dem anderen starben, laut pathologischem Befund an Multiorganversagen.
Seit einigen Tagen läuft eine Online-Umfrage unter Haltern von Europäischen Landschildkröten. Initiator dieser Umfrage ist Kurt Schaller. Sein Interesse ist es, mit möglichst vielen Fallbeispielen zu überprüfen, ob es einen Zusammenhang zwischen der Vorbereitung und/oder der gewählten Überwinterungsmethode und vermehrt auftretenden Erkrankungen gibt.
Je mehr Halter Europäischer Landschildkröten bei dieser (anonymen) Umfrage mitmachen, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, valide Daten zu erhalten und zu überprüfen, ob sich Tendenzen abzeichnen oder nicht.
Daher unsere Bitte: Beteiligen Sie sich an dieser Umfrage, wenn Sie Europäische Landschildkröten halten. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und klicken Sie durch den Fragebogen. Füllen Sie bitte für jedes Ihrer Tiere den Fragebogen aus, auch wenn Sie nie irgendwelche Erkrankungen oder Ausfälle während oder nach der Überwinterung zu verzeichnen hatten.
Sollten Sie Fragen an den Initiator haben, vermitteln wir gern den Kontakt. Bitte melden Sie sich ggf. bei uns (Kontakt über unser Impressum). Leider läuft die Umfrage über ein entsprechendes Befragungsportal, so dass dort kein eigenes Impressum angelegt ist. Bisher ist auch noch offen, wie lange die Umfrage geöffnet bleiben wird.
Die Ergebnisse der Umfrage werden nach Abschluss veröffentlicht. Wir werden das Thema dann auch wieder hier auf dem Portal TESTUDOWELT.de aufgreifen.
Suchbegriffe: Ausfall > Erkrankung > Fragebogen > Sepsis > Überwinterung > Umfrage > Winterstarre
Selbstgebaute Freilandterrarien
Veröffentlicht am | 10. Mai, 2012 | Keine Kommentare
Selbstgebaute „Freilandterrarien“ – Übergroße Frühbeete / Von Heinz Nather
Bedingt durch einen Umzug 2008 musste ich meine „Frühbeete“ für meine Schildkröten neu bauen.
Die Grundmaße pro „Frühbeet“ wurden beibehalten, da sich diese Maße aus meiner Erfahrung bewährt hatten, somit konnten die vorhandenen Abdeckungen weiter verwendet werden. Wegen Platzmangels wurden jedoch nur noch zwei Einheiten mit den Maßen von je 2,5 Meter Breite und 2 Meter Tiefe erstellt.
Zuerst wurde im Bereich der späteren Frühbeete die Erde ausgehoben, da das Ganze etwas tiefer gelegt werden sollte, um den Einstieg von vorn niedriger anzulegen als bei der früheren Anlage. Nun ist der Einstieg mehr „altersgerecht“.Als Grundgerüst diente diesmal Konstruktions-Alu mit 45 mal 45 mm, wie es in der Industrie verwendet wird, andere Maße sind jederzeit möglich. So könnten auch Solarprofile 30×30 mm verwendet werden. Die Seitenstützen haben wir tief in ein Betonbett gesetzt, damit die Wände aus Faserzement-Platten eingehängt werden konnten.
Gleichzeitig wurde ein kleiner Graben zum Einlassen der Platten in die Erde ausgehoben.
Verwendet wurden Faserzementplatten (auch bekannt als Eternit) in der Stärke von 8 mm und dem Maß 250 x 125 cm. Faserzementplatten (asbestfrei) sind wasserfest und können ohne Probleme in der Erde versenkt werden.
Hinten ist das ganze ca. 80 cm oberhalb der Bodenkannte, vorne entsprechend niedriger.
Die Platten sind ca. 45 cm tief in der Erde versenkt, da könnte auch etwas weniger eventuell ausreichen.
Für die Rückwände haben wir ganze Platten verwendet. Die Faserzementplatten sind doch recht schwer, so dass wir diese für die Rückwände längs in der Mitte geteilt haben. Nach dem Einsetzen des ersten Teil-Stückes konnte dann ein Alu-H-Profil aufgesetzt und das zweite Stück somit fest mit dem unteren verbunden werden.
Die Platten können mit jeder Fassadenfarbe farblich nach Wunsch gestaltet werden.
Die Seitenwände können natürlich auch mit Brettern (Nut und Feder) erstellt werden. Auch eine Kombination, im Erdreich Faserzementplatte und dann Holz aufgesetzt, ist möglich, sieht sicher auch sehr gut aus und das Holz ist dann nicht so stark durch Nässe belastet. Panzerglas ist auch möglich.
Die Abdeckungen sind aus starken Latten von Red Zedar (dies verzieht sich nicht so leicht). Da unser Garten auch von Marder, Krähe, Elster usw. besucht wird (auch ein Fuchs wurde schon mehrfach gesichtet), wurden die Rahmen auf der Unterseite mit einem Gitter versehen. Die Abdeckungen sind zusätzlich mit Schlössern gesichert.
Zusätzlich wurden für die Übergangszeit Terrassenstrahler (Edelstahl) angebracht, die über Thermostat-Uhren gesteuert werden und bei Bedarf Wärme von oben bieten.
Die Kleinanlage wird zusätzlich noch mit einer Gardena-Tropfbewässerung versorgt. Im Einsatz sind 2 Uhrenventile, die die Pflanzen und auch die Wasserschalen für die Schildkröten mit Frischwasser versorgen. Mit diesen können die Anzahl und Dauer der Tropfintervalle eingestellt werden.
Dann folgten die Abdeckungen aus Stegplatten 6 mm, mit Alu eingefasst und hinten mit einem Scharnier. Mir ist bekannt, dass diese Platten kein UV durchlassen, da ich aber die Platten schon bei ca. 25°C automatisch öffnen lasse, bekommen die Tiere tagsüber genügend direktes Sonnenlicht.
Die Platten können aber auch gegen 16 mm UV-durchlässige Alltop-Platten ausgetauscht werden. Das Öffnen der Platten wird über Thermostate mit Hysterese gesteuert, z.B. bei 25°C öffnen und bei 17°C wieder schließen (Temperaturen sind frei wählbar). Auf der Rückseite sind Markisenrohre (keine Rollladen-Rohre) mit den entsprechenden Motoren angebracht, die Platten werden über Seile hochgezogen bzw. abgesenkt. Die Stellung der Platten kann an den Motoren eingestellt werden und wird jahreszeitlich verändert.
Die Wasserschalen aus glasiertem Ton habe ich auf eingegrabene Lochziegel gestellt, damit das überlaufende Wasser gut ablaufen kann und keine Staunässe entsteht. Die Lochziegel wurden hochkant in die Erde eingelassen (Löcher nach oben) und schließen mit der Erdoberfläche ab.
Hinten an der Rückwand ist das Gardena Basisgerät 1354 befestigt, von dort führt das Verlegerohr 13 mm an der gesamten Anlage entlang. Dazwischen ist das Reduzier-T-Stück 8333 eingefügt, von dort aus wird das Verteilerrohr 4,6 mm an der Rückwand hochgeführt. Um die Verteilerleitung durch die Rückwand ins Innere zu führen, wird ein L-Stück 8381 eingesetzt und die Leitung weiter verlegt. Als praktisch hat sich der Einbau eines kleinen Absperrhahns 1354 erwiesen, somit kann zeitweise auch ein einzelner Strang abgesperrt werden. Im Innen werden die Verteilerrohre an der Oberkante der Wand entlanggeführt und weiterverteilt.
Die Tropfer von Gardena habe ich alle ausprobiert, das beste Ergebnis habe ich mit dem regulierbaren-Tropfer 83616 oder 8317 erzielt. Es können aber auch Tropfer mit fester Abgabemenge des Wassers verwendet werden, die aber doch schnell verkalken und unbrauchbar werden.
Micro-Drip-System: Verlegerohr 1346 13 mm, Verteilerrohr 1350 4,6 mm, regulierbare Tropfer 8316 oder 17,
Basisgerät 1354, Reduzier-T-Stück 8333, L-Stück 8381,
Absperrventil 8357 (im Winter kann das orangerote Oberteil abspringen, es kann aber leicht wieder eingedrückt werden)
Weitere Infos gerne auf Anfrage.
Heinz Nather
hena10hina04@t-online.de
Text und Fotos: Heinz Nather
Anmerkung:
Sollte ein Anschluss der Bewässerung an die Wasserleitung nicht möglich sein, so kann man auch das Gardena Urlaubsbewässerungs-Set mit Vorratsbehälter 1266 verwenden, das nur einen Stromanschluss benötigt.
Dieses verwende ich in meinem Schildkröten-Schutzhaus. Ricarda Schramm
Suchbegriffe: Freilandterrarium > Frühbeet > Gardena > Konstruktion > Riesenfrühbeet
Wiedersehen nach 47 Jahren
Veröffentlicht am | 8. Mai, 2012 | Keine Kommentare
Der 85-jährige Holland Cokeley aus Pennsylvania war entzückt, als er kürzlich beim Spazieren gehen eine Sumpfschildkröte durchs Gras krabbeln sah. Doch als er genauer hinschaute, entdeckte er auf dem Panzer des Tieres etwas Unglaubliches: Schriftzeichen, die sein eigener Sohn dort eingeritzt hatte. Vor 47 Jahren.
Die Schriftzeichen auf dem Panzer der Schildkröte waren noch gut lesbar: J.C. – das steht für Jeff Cokeley, Holland Cokeleys Sohn – und die Zahl 1965. Sofort dachte Holland an jenes Jahr zurück: 1965 – damals tourten die Beatles gerade durch die USA, der Vietnamkrieg war in vollem Gange – und der seinerzeit 13-Jährige Jeff Cokeley fand eine Schildkröte nahe dem Haus seiner Eltern. Er ritzte seine Initialen und die Jahreszahl in den Panzer und entließ das Tier wieder in die Freiheit. Das Tier ward nie wieder gesehen – bis heute.
Jeffs inzwischen 85-jähriger Vater Holland fand die Schildkröte, als er neulich mit dem Nachbarshund Zack spazieren ging. Es war der Hund, der ihn darauf aufmerksam machte. Der 85-Jährige sah sich das Tier näher an – und traute seinen Augen nicht: Da war sie, die Botschaft seines Sohnes aus Teenager-Tagen, noch immer gut lesbar. „Ich dachte nur: Oh wow, das ist ja Jeffs Schildkröte!“, sagte er gegenüber dem Fernsehsender CBS Pittsburgh.
Er fotografierte das Tier und rief sofort seinen Sohn an, der inzwischen in New York lebt. „Er hat herzlich gelacht.“ Experten zufolge ist es allerdings kein Wunder, dass die Sumpfschildkröte nach 47 Jahren immer noch lebte – diese Tiere können bis zu 100 Jahre alt werden.
Holland Cokeley scherzte noch, dass die Schildkröte ein feines Abendessen abgeben würde. Dann ließ er sie aber doch zurück in die Wildnis. Genau wie sein Sohn vor 47 Jahren.
Quelle: ShortNews
Rechtsanwalt Frank Richter informiert: Zur Frage der Unternehmereigenschaft eines Züchters
Veröffentlicht am | 5. Mai, 2012 | Keine Kommentare
Der geneigte Leser sei gewarnt: die Lektüre dieses Artikel kann und will kompetenten Rechtsrat im Einzelfall nicht ersetzen, sie soll lediglich einen Überblick über die Problematik geben und so zum rechtzeitigen Gang zum Anwalt ermuntern.
Zur Frage der Unternehmereigenschaft eines Züchters
Erste Voraussetzung für das Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufes ist eine bestimmte Parteienkonstellation: Ein Unternehmer verkauft eine Sache an einen Verbraucher. In diesem Fall sieht das Gesetz den Unternehmer durch seine Erfahrung und Marktmacht im Vorteil und schränkt daher die Vertragsfreiheit zum Schutz des Käufers ein.
Ein Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Als Unternehmer gilt jede Person oder Gesellschaft, die am Markt planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt Leistungen anbietet. Auf die Eintragung im Handelsregister kommt es nicht an. Unter diesen Begriff des Unternehmers fallen vor allem Tierhändler, Züchter als Gewerbetreibende oder als Landwirte, Ausbilder oder Stallbetreiber. Wann allerdings ein Hobbyzüchter zum Unternehmer wird, ist nach wie vor unklar.
Zwar hat Bundesgerichtshof (BGH, AZ VIII ZR 173/05) am 29.03.2006 in einem Fall zum Pferdekauf zur Frage der Unternehmereigenschaft Stellung genommen und festgestellt, „Beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) setzt das Vorliegen eines Gewerbes und damit die Unternehmerstellung des Verkäufers nicht voraus, dass dieser mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen.“
Eine wirkliche Klärung ist damit aber noch nicht erreicht.
Die Unternehmereigenschaft ist zu bejahen, wenn die Person in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies setzt ein planmäßiges Anbieten von Leistungen am Markt auf Dauer und gegen Entgelt voraus. Auch eine nebenberufliche Tätigkeit wird hiervon erfasst.
Das Merkmal „selbständig“ ist in aller Regel eindeutig erfüllt, denn die Zucht wird nur in den seltensten Fällen für Dritte betrieben. Wann eine Tätigkeit „planmäßig und auf Dauer angelegt“ betrieben wird, lässt sich aber nicht nur aufgrund fester Kriterien (Dauer mindestens ein Jahr oder mindestens 10 Geschäftsabschlüsse pro Jahr oder Ähnliches) entscheiden. Auf der anderen Seite steht die nur gelegentliche Betätigung, also der Hobby- und Gelegenheitszüchter.
Bei einmaligen, beziehungsweise gelegentlichen Handlungen erreicht man noch nicht die Teilnahme am Wirtschaftsleben, die es rechtfertigt, den Züchter als Unternehmer anzusehen (so auch LG Braunschweig, 4 O 118/04, Urteil vom 26.03.2004). Dagegen genügt es, wenn über einen Zeitraum von 15 Jahren immer wieder Pferde veräußert werden (OLG Köln, 11 U 23/07, Urteil vom 08.08.2007). Hier hatte der Verkäufer allerdings in größerem Umfange Pferde im Internet und in Zeitschriften angeboten und Kleintiere sowie Kutschen- und Reitzubehör veräußert.
Hier entscheiden die Umstände des Einzelfalles. Ausschlaggebend ist, ob durch regelmäßige, und/oder wiederholte Zucht, eine auf Dauer berechnete Einnahmequelle geschaffen werden soll und ob ein organisatorischer Mindestaufwand betrieben wird. Unter dem Gesichtspunkt des für die Anwendung der Verbraucherschutzbestimmungen maßgebenden Schutzbedürfnisses des Verbrauchers ist maßgebend, ob der Verkäufer am Markt nach seinem gesamten Erscheinungsbild als Unternehmer auftritt. Dabei kommt es vor allem auf den Umfang des Zuchtbetriebs und der Verkaufstätigkeit an. Je mehr Zuchttiere der Züchter hat, je häufiger Nachkommen geboren und verkauft werden und so ein größerer organisatorischer Aufwand entsteht, desto eher ist er Unternehmer. Natürlich muss man auch nach der Art der gezüchteten Tiere unterscheiden. Kaninchen haben nun einmal viel mehr Nachkommen als Pferde. Das muss bei der Betrachtung berücksichtigt werden.
Das Tierschutzrecht definiert für einige Tierarten, dass bei der Haltung einer bestimmten Anzahl (je nach Tierart) fortpflanzungsfähiger Tiere oder von Würfen pro Jahr in der Regel von einer gewerbsmäßigen Zucht auszugehen ist. Ob diese Definition aus dem Tierschutzrecht allerdings auf das Kaufrecht übertragen werden kann, oder nur als Indiz gilt, ist bislang nicht obergerichtlich entschieden.
„Gegen Entgelt“ ist die Zucht immer dann, wenn die Jungtiere nicht verschenkt, sondern verkauft werden, wobei einzelne Verschenkungen noch nicht zur Unentgeltlichkeit des gesamten Zuchtbetriebs führen. Ob mit den Einnahmen auch ein Gewinn erzielt wird, Verluste reduziertwerden oder ein Gewinn zumindest beabsichtigt ist, hat für die Entgeltlichkeit der Tätigkeit dagegen keine Bedeutung.
Auch das Merkmal des „Auftretens am Markt“ wird im Allgemeinen vorliegen, denn hier geht es ja gerade um die Fälle, in denen die Zucht nicht als Selbstzweck und zur Vergrößerung der eigenen Herde betrieben wird, sondern in denen die Tiere – grundsätzlich an jedermann – verkauft werden sollen, so dass insofern auch der nebenberufliche oder Hobbyzüchter als Anbieter auf dem „Tiermarkt“ auftritt. Dieses Merkmal kann der Züchter aber selbst beeinflussen. Zwar ist die Unternehmereigenschaft in erster Linie nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Wer als kleiner Züchter aber groß als „Zuchtbetrieb Schulze“ in Zeitschriften und im Internet auftritt, entsprechende Werbung macht und sich auch sonst wie ein normaler Geschäftsmann aufführt, wirkt nach außen eher wie ein Unternehmer als derjenige, der nur von Mundpropaganda lebt und bei den Verkäufen wie ein Privatmann auftritt.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist. Allerdings ist darauf zu achten, dass die meisten Versicherungsverträge nur private Risiken abdecken, ein als Unternehmer eingestufter Züchter jedoch – wie bei der Tierhalterhaftpflicht – eine betriebliche Versicherung benötigt!
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Frank Richter
Rechtsanwalt
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Die Fotos zur Illustration des Artikels stammen von Ricarda Schramm und Manuel Pühringer
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